Konditionen
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Grundversicherung
Für die Abrechnung der psychologischen Psychotherapie via Grundversicherung ist eine ärztliche Anordnung (z.B. durch den Hausarzt) nötig. Diese wird Ihr Arzt Ihnen bei einem relevanten Krankheitsgrad ausstellen. Die Anordnung muss spätestens mit dem Datum des Erstgesprächs datiert sein. Meine ZSR-Nummer lautet U520031. Liegt zum Ersttermin keine Anordnung vor, wird das Gespräch Ihnen als Selbstzahler in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt über den aktuellen Tarif gemäss PsyTAR von CHF 2.58/Min. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse.
Anordnungsformular für Zuweiser
Selbstzahlung
Liegt keine Anordnung vor, können Sie die Therapie selbst bezahlen. Für Coachings- oder Beratungen werden in der Regel keine Anordnungen ausgestellt und müssen selbst bezahlt werden.
Für ein Gespräch von 60 Minuten werden CHF 180 verrechnet inklusive Vor- und Nachbereitung. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse.
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Paare
Diese kann bei vorliegen einer Anordnung für beide Partner bei relevantem Krankheitsgrad über die Grundversicherung abgerechnet werden. Andernfalls beträgt das Honorar CHF 230 pro Stunde inkl. Vor- und Nachbereitung. Die Rechnungsstellung erfolgt über die Ärztekasse.
Absage
Bitte informieren Sie mich spätestens 24 Stunden vorher, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine werden zum vollen Tarif privat in Rechnung gestellt (ausgenommen Arztzeugnis).
Die Krankenkassen bezahlen keine versäumten Therapiesitzungen.
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