
Konditionen
Grundversicherung
Für die Abrechnung der psychologischen Psychotherapie via Grundversicherung ist eine ärztliche Anordnung (z.B. durch den Hausaurzt) nötig. Diese wird Ihr Arzt Ihnen bei einem relevanten Krankheitsgrad ausstellen. Die Anordnung muss spätestens mit dem Datum des Erstgesprächs datiert sein. Meine ZSR-Nummer lautet U520031.
Die Abrechnung erfolgt über den aktuellen Tarif gemäss PsyTAR von CHF 2.58/Min.
Anordnungsformular für Zuweiser
Zusatzversicherung
Einige Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für psychologische Leistungen. Bitte informieren Sie sich dazu vorgängig bei Ihrer Krankenkasse. Manchmal braucht es dazu auch eine ärztliche Überweisung.
Für ein Gespräch von 60 Minuten werden CHF 180 verrechnet inklusive Vor- und Nachbereitung.
Selbstzahlung
Natürlich ist es auch möglich, dass Sie die Therapie vollumfänglich selbst bezahlen.
Für ein Gespräch von 60 Minuten werden CHF 180 verrechnet inklusive Vor- und Nachbereitung.
Absage
Bitte informieren Sie mich spätestens 24 Stunden vorher, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine werden zum vollen Tarif privat in Rechnung gestellt (ausgenommen Arztzeugnis).
Die Krankenkassen bezahlen keine versäumten Therapiesitzungen.