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Meine Konditionen

Grundversicherung

Für die Abrechnung der psychologischen Psychotherapie via Grundversicherung Ihrer Krankenkasse ist eine ärztliche Anordnung (z.B. durch den Hausarzt/Hausärztin) nötig. Diese wird Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihnen bei einem relevanten Krankheitsgrad ausstellen. Die Anordnung muss spätestens mit dem Datum des Erstgesprächs datiert sein. Meine ZSR-Nummer lautet U520031.

Liegt zum Ersttermin keine Anordnung vor, wird das Gespräch Ihnen privat in Rechnung gestellt.


Die Abrechnung erfolgt über den aktuellen Tarif gemäss PsyTAR von CHF 2.58/Min.  

Anordnungsformular für Zuweiser

Selbstzahlung

Selbstverständlich dürfen Sie die Kosten auch selber übernehmen.

Für Coachings- oder Beratungen werden in der Regel keine Anordnungen ausgestellt und müssen selbst bezahlt werden.


Für ein Gespräch von 60 Minuten werden CHF 244 CHF verrechnet inklusive Vor- und Nachbereitung. 

Onlineprogamme

Die Onlineprogramme werden aktuell nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen privat bezahlt werden. 

Selbsterfahrung/Supervision

Für Fachpersonen wird für eine Einheit von 60  Minuten 180 CHF verrechnet. 

Wenn Sie absagen müssen

Bitte informieren Sie mich spätestens 24 Stunden vorher, wenn Sie einen Termin nicht einhalten können. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine werden zum vollen Tarif privat in Rechnung gestellt (ausgenommen Arztzeugnis).

Die Krankenkassen bezahlen keine versäumten Therapiesitzungen. 

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