
Meine Konditionen
Grundversicherung
Für die Abrechnung der psychologischen Psychotherapie via Grundversicherung Ihrer Krankenkasse ist eine ärztliche Anordnung (z.B. durch den Hausarzt/Hausärztin) nötig. Diese wird Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihnen bei einem relevanten Krankheitsgrad ausstellen. Die Anordnung muss spätestens mit dem Datum des Erstgesprächs datiert sein. Meine ZSR-Nummer lautet U520031.
Liegt zum Ersttermin keine Anordnung vor, wird das Gespräch Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt über den aktuellen Tarif gemäss PsyTAR von CHF 2.58/Min.
Selbstzahlung
Selbstverständlich dürfen Sie die Kosten auch selber übernehmen.
Für Coachings- oder Beratungen werden in der Regel keine Anordnungen ausgestellt und müssen selbst bezahlt werden.
Für ein Gespräch von 60 Minuten werden CHF 244 CHF verrechnet inklusive Vor- und Nachbereitung.
Onlineprogamme
Die Onlineprogramme werden aktuell nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen privat bezahlt werden.
Selbsterfahrung/Supervision
Für Fachpersonen wird für eine Einheit von 60 Minuten 180 CHF verrechnet.
